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Dieses Thema hat 2 Antworten
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Admin Offline


Beiträge: 53

22.06.2009 21:41
Sollte der Förderverein selber Eigentümer der beschafften Sachen bleiben? antworten

Ein Gedankengang:

Ein Schulförderverein veschafft im Laufe der Jahre etliche wertvolle Dinge für die Schule.
Stets werden die Anschaffungen an die Schule übereignet.

Eines Tages brennt die Schule ab. Der Schulträger errichtet eine neue Schule und investiert nurwieder in das Nötigste. Alles was durch den Förderverein angeschafft wurde, wird nicht ersetzt.

In diesem Fall, den ich für gar nicht so abwägig halte, wäre die jahrelange Arbeit des Vereins zu nichte.

Eine Lösung die mir einfällt, wäre folgende:

Der Förderverein übereignet alle Anschaffungen nicht, sondern bleibt Eigentümer und stellt die Dinge der Schule kostenlos zur Verfügung. Gleichzeitig schliesst der Förderverein selber eine Versicherung (Inventarversicherung?) ab.

Im Schadenfall könnte durch die Versicherungssumme Ersatz beschafft werden.

Nachteil: Der Versicherungsbeitrag. Vortel: Im Schadenfall kann alles wiederbeschafft werden.

Hat jemand Erfahrung mit dieser Thematik?

bine Offline


Beiträge: 1

30.06.2009 21:46
RE: Sollte der Förderverein selber Eigentümer der beschafften Sachen bleiben? antworten

Hallo ,

die Idee finde ich gut. Ist es denn rechtlich umsetzbar?
Wir haben aktuell Probleme mit unserem Schulträger und haben uns schon erkundigt, wer letztendlich Eigentümer, der von uns gekauften Dinge ist.
Wir bekamen die Auskunft, es gehe alles automatisch in den Besitz des Schulträger über.

Unser Schulträger spricht uns die Zugehörigkeit zur Schule ab, benutzt aber munter von uns gesponserte Dinge für nichtschulische Veranstaltungen.

Wer kennt sich mit der rechtlichen Seite aus?

LG

Bine

Admin Offline


Beiträge: 53

03.07.2009 07:49
RE: Sollte der Förderverein selber Eigentümer der beschafften Sachen bleiben? antworten

In Antwort auf:
Ist es denn rechtlich umsetzbar?


ja, kar. Eure Satzung sollte das regeln, was genau Gegenstand Eures Vereins ist. Es sollte drin stehen, ob Ihr die Anschaffungen als Leihgabe der Schule zur Verfügung stellt oder ob Ihr sie der Schule / dem Schulträger übereignet.

In Antwort auf:
Wir haben aktuell Probleme mit unserem Schulträger und haben uns schon erkundigt, wer letztendlich Eigentümer, der von uns gekauften Dinge ist.
Wir bekamen die Auskunft, es gehe alles automatisch in den Besitz des Schulträger über.

Von wem habt Ihr diese Auskunft? Vm Schulträger selber oder von einem Anwalt?
Letztenendes kann man so keine Einzelfallauskunft geben ohne die Hintergründe genau zu kennen.
Wenn in Eurer Satzung steht, dass alles an die Schule übergeht, dann wird das so sein. Wenn das aber nicht genau geregelt ist, müsste man für jede einzelne Anschaffung klären, wie die Sache steht.

In Antwort auf:
Unser Schulträger spricht uns die Zugehörigkeit zur Schule ab

oha - das klngt als wäre da richtig Porzellan zerschlagen.
Ich würde alle Beteiligten (Träger, Schulleitung, Vorstand,...) an den Tisch holen und ein Grundsatzgespräch führen um Ursachen zu erforschen.

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