Ein Schulförderverein veschafft im Laufe der Jahre etliche wertvolle Dinge für die Schule. Stets werden die Anschaffungen an die Schule übereignet.
Eines Tages brennt die Schule ab. Der Schulträger errichtet eine neue Schule und investiert nurwieder in das Nötigste. Alles was durch den Förderverein angeschafft wurde, wird nicht ersetzt.
In diesem Fall, den ich für gar nicht so abwägig halte, wäre die jahrelange Arbeit des Vereins zu nichte.
Eine Lösung die mir einfällt, wäre folgende:
Der Förderverein übereignet alle Anschaffungen nicht, sondern bleibt Eigentümer und stellt die Dinge der Schule kostenlos zur Verfügung. Gleichzeitig schliesst der Förderverein selber eine Versicherung (Inventarversicherung?) ab.
Im Schadenfall könnte durch die Versicherungssumme Ersatz beschafft werden.
Nachteil: Der Versicherungsbeitrag. Vortel: Im Schadenfall kann alles wiederbeschafft werden.
die Idee finde ich gut. Ist es denn rechtlich umsetzbar? Wir haben aktuell Probleme mit unserem Schulträger und haben uns schon erkundigt, wer letztendlich Eigentümer, der von uns gekauften Dinge ist. Wir bekamen die Auskunft, es gehe alles automatisch in den Besitz des Schulträger über.
Unser Schulträger spricht uns die Zugehörigkeit zur Schule ab, benutzt aber munter von uns gesponserte Dinge für nichtschulische Veranstaltungen.
ja, kar. Eure Satzung sollte das regeln, was genau Gegenstand Eures Vereins ist. Es sollte drin stehen, ob Ihr die Anschaffungen als Leihgabe der Schule zur Verfügung stellt oder ob Ihr sie der Schule / dem Schulträger übereignet.
In Antwort auf:Wir haben aktuell Probleme mit unserem Schulträger und haben uns schon erkundigt, wer letztendlich Eigentümer, der von uns gekauften Dinge ist. Wir bekamen die Auskunft, es gehe alles automatisch in den Besitz des Schulträger über.
Von wem habt Ihr diese Auskunft? Vm Schulträger selber oder von einem Anwalt? Letztenendes kann man so keine Einzelfallauskunft geben ohne die Hintergründe genau zu kennen. Wenn in Eurer Satzung steht, dass alles an die Schule übergeht, dann wird das so sein. Wenn das aber nicht genau geregelt ist, müsste man für jede einzelne Anschaffung klären, wie die Sache steht.
In Antwort auf:Unser Schulträger spricht uns die Zugehörigkeit zur Schule ab
oha - das klngt als wäre da richtig Porzellan zerschlagen. Ich würde alle Beteiligten (Träger, Schulleitung, Vorstand,...) an den Tisch holen und ein Grundsatzgespräch führen um Ursachen zu erforschen.
Hallo, dazu würde ich gerne etwas beitragen. Ich habe gelesen das der Förderverein haftbar gemacht werden kann für den Schaden der durch sein Eigentum an jemand anders entsteht. Dabei denke ich z.B. an einen Grill, jemand verbrennt sich daran auf einem Schulfest oder wird in anderer Art und Weise geschädigt. Gehört der Grill dem Förderverein wird er haftbar gemacht, hat man aber diesen Grill der Schule übereignet, dann haftet die Schule für den Schaden.
Es ist also wirklich zu überlegen welche Dinge im Besitz eines Fördervereins verbleiben und welche besser nicht.
Gerade das Beispiel mit dem Grill hinkt ein wenig.
"Haftbar gemacht werden" kann nur jemand, den ein Verschulden trifft. Den Grill wird sicher an nichts eine Schuld treffen. Nur denjenigen, der den Grill derart aufstellt, dass jemand anderes Schaden nehmen kann.
Zum tragen kommt hier §823 ff BGB (Verschuldenshaftung). Sinngemäß ist dort festgelegt: "Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, ist verpflichtet den Geschädigten so zu stellen als sei kein Schaden eingetreten."
Wenn ich einen Grill aufstelle und es verbrennt sich jemand daran, dann ist zunächst einmal zu klären, ob mich eine Schuld daran trifft, dass der Geschädigte sich verbrannt hat. Wird tatsächlich meine Schuld daran festgestellt, so tritt hier meine Privathaftpflichtversicherung ein. Dabei ist es egal ob ich als Vereinsmitglied gehandelt habe oder nicht.
Eine Versicherung des Vereins käme hier nur nachrangig zum Tragen. Eine Haftpflichtversicherung des Vereins beispielsweise nur dann wenn ich selber keine Privathaftpflichtversicherung habe. Oder eine Unfallversicherung des Vereins wenn es ein Unfall ist. Diese Unfallversicherung würde bei einem Verschulden meinerseits aber mich wieder in Regress nehmen - womit wieder meine Privathaftpflicht ins Spiel kommt.
Aus meiner persönlichen Sichtweise (keine Rechtsberatung sondern nur meine persönliche Meinung) ist also viel wichtiger, dass bei Veranstaltungen und Aktivitäten jeder einzelne Mitwirkende eine Privathaftpflichtversicherng hat als für den Verein eine Versicherung abzuschliessen.
Bei Veranstaltungen und einzelnen Aktivitäten würde ich das Risiko einzeln abwägen und dann sofern notwendig eine projektbezogene Versicherung abschliessen.