ich bin im Vorstand eines Blasochersters, das rechtlich betrachtet ein eingetragener Verein ist. Alle Jahre wieder gibt es bei uns die Diskussion, die Gemeinnützigkeit anerkennen zu lassen. Vor kurzem gab es dazu den Vorschlag einen Förderverein zu gründen, damit der Verein an sich so weiter bestehen kann wie bisher, sprich ohne Vor- oder Nachteile einer Gemeinnützigkeit.
Nun zu meiner eigentlichen Frage. Es wurde behauptet, dass die Mitglieder unseres jetzigen Vereins nicht gleichzeitig Mitglieder des Fördervereins sein dürfen. Dies habe ich aber noch nirgendwo nachlesen könnnen. Kann mir hier jemand dabei helfen? Gibt es Bestimmungen, wer Mitglied im Förderverein sein darf und wer nicht?
Immer wieder liest man solche Aussagen der verbotenen Doppelmitgliedschaft. Wie Du finde auch ich nichts greifbares darüber und auch mit dem gesunden Menschenverstand kann ich nicht erkennen, warum eine Doppelmitgliedschaft nicht erlaubt sein sollte.
Ich persönlich halte das für ein falsches Gerücht. Ansonsten gilt, wo kein Kläger - da kein Richter. Wer sollte sich an einer Doppelmitgliedschaft stören und zudem erstmal noch Kenntnis davon haben?
Du schreibst, Ihr seit schon ein eingetragener Verein. Dann habt Ihr doch einen Notar, der Euch die Änderungen bei Vorstandswechsel usw. beglaubigt. Den würde ich einfach mal kurz anrufen. Vermutlich wird er diese Frage sogar ohne Kostennote beantworten.
Es wäre sehr nett, wenn Du uns die Antwort dann hier mitteilen würdest, um mit dem (vermutlichen) Gerücht ein für alle Mal aufzuräumen.
An unseren Notar hatte ich noch garnicht gedacht. Guter Hinweis, denn der müsste es eigentlich wissen. Ich werde seine Antwort gerne hier bekannt geben.
Leider habe ich von unserem Notar noch keine Antwort. Auch von einem bekannten Fachanwalt für Steuerrecht habe ich noch keine Antwort erhalten. Ich hoffe, dass noch etwas kommt. In einem anderen Forum für Vereinsrecht habe ich die gleiche Frage gestellt. Dort erhielt ich die Anwort, dass keine rechtlichen Einschränkungen bekannt sind. Allerdings weiß ich natürlich nicht, welche Hintergrundinformationen der Autor der Antwort hat. Wenn sich der Notar oder der Anwalt noch meldet, werde ich es hier posten.