Wir möchten eine KG-Förderverein gründen; dazu meine Fragen: - müssen oder sollen es 7 Gründungsmitglieder (Vorstandschaft ect., aber wieviele Beisitzer) sein, - muß die Satzung handgeschrieben sein, - reicht man die Satzung beim Notar oder beim Amtsgericht ein, - was genau muß man beim Finanzamt melden (geht es da um Spendenquittungen), - was kostet der Eintrag beim Amtsgericht bzw Notar oder Finanzamt, - muß man jährlich einen Bescheid an das Finanzamt abgeben, - wenn wir nicht nur an den Kindergarten spenden möchten sonder auch an andere Einrichtungen, muß das in der Satzung eingetragen werden oder haben wir freie Entscheidungsfreiheit, Viele Fragen, aber bei unserem Treffen möchte ich vorbereitet sein.
Laut BGB müssen es sieben Gründungsmitglieder sein, die einen Förderverein gründen (jeden anderen Verein auch).
Es muss eine Gründungsversammlung geben auf welcher die Satzung verabschiedet wird.
Mit der Satzung, der Anwesenheitsliste der Versammlung, dem Protokoll der Versammlung, die gesetzlichen Vertreter des Fördervereins (meist 1. und 2. Vorsitzender) geht Ihr zum Notar. Der nimmt alles auf und gibt es an das Gericht zur Eintragung. Das dürfte so maximal 50-100 Euro kosten.
Damit werdet Ihr ein eingetragener Verein. Die Gemeinnützigkeit müsst Ihr beim Finanzamt beantragen. Dazu sollte der Vereinszweck klar und deutlich einen solchen Charakter haben.
Am besten ist es, vor der Versammlung / Gründung einen Termin mit dem Notar zu machen. Er wird Euch richtig beraten, auch was Formulierungen der Satzung und sonstige Formalitäten zur Gründung des Fördervereins betrifft.
Einen Förderverein gründen ist auf jeden fall ein guter Schritt zur Unterstützung von Einrichtungen.