Gemäß BGB muss ein Verein einen Vorstand haben, Dieser wird im Vereinsregister eingetragen. Eine Personaländerung im Vorstand muss immer über einen Notar beim Amtsgericht registriert werden, was stets mit Kosten verbunden ist. Es empfiehlt sich, den BGB-Vorstand möglichst klein zu halten (2-4 Personen) und den erweiterten Vorstand in der Mitgliederversammlung zu wählen.
Meine Frage lautet: Der "BGB-Vorstand" besteht aus 1.Vorstand, seinem Stellvertreter und wem noch(Schatzmeister, Schriftführer)? Diese vier werden praktisch beim Vereinsregister eingetragen, oder?
Und was ist mit den Beisitzern ?, wo werden diese angegeben? gar nicht?
Wir sind in Vorarbeit zur Gründung, aber einige Sachen sind noch unklar!
Hallo checky. Ich berichte Dir mal, wie es bei uns seit Gründung des Fördervereins läuft.
Wir haben bisher zwei gerichtliche Vereinseintragungen durch: Gründung des Fördervereins und Wechsel des gesamten Vorstandes des Fördervereins. Ich selber habe nur ltzteres persönlich mitgemacht.
Unser Vorstand des Fördervereins besteht derzeit aus 3 Personen mit 4 Funktionen. 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender (beide dürfen keine Doppelfunktion ausüben) und Kassenführer und Schriftführer in einer Person. Diese Amtsträger werden von der Hauptversammlung gewählt. Zum Notar müssen nur 1. und 2. Vorsitzender als gesetzlicher Vertreter des Fördervereins. Der Notar benötigt das Protokoll von der Hauptversammlung sowie eine Mitgliederliste, eine Anwesenheitsliste der Hauptversammlung und die Satzung.
Das Protokoll muss alles eindeutig beschreiben. Wer wofür mit wieviel Stimmen gewählt wurde und ob er die Wahl annimmt.
Vergessen habe ich noch den Beirat, den wir ebenfalls auf der Hauptversammlung wählen lassen. Die Regelung hierfür kann man in der Satzung festlegen. Bei unserem Schulförderverein besteht der Beirat aus der Schulleitung und der Elternvertretung. In der Satzung steht aber sinngemäß nur, dass die Hauptversammlung einen Beirat wählen kann. Somit ist man flexibel für künftige Entwicklungen.