Hallo, ich frage in meiner aktuellen Funktion als Kassenprüfer. Welcher Zeitraum ist beim Kassenbericht zulässig? Schuljahr oder Geschäftsjahr oder Beides?
Da bei der Mitgliederversammlung immer das Schuljahr präsentiert wird stellt sich mir die Frage ob dies auch in der Kasse so gehandhabt werden darf? Also: laut Satzung ist das Geschäftsjahr bei unserem Förderverein vom 1.8. bis zum 31.7.! Wenn nun Rechnungen im August (zum Beispiel von einer Schuljahres-Abschlußfeier) eintreffen und auch entsprechend im neuen Geschäftsjahr gebucht werden, kann diese Rechnung zur Aufstellung (Kassenabrechnun) des vergangenen Schuljahres zugeordnet werden oder muß diese strikt im neuen Geschäftsjahr aufgeführt und dem entsprechend beim neuen Schuljahr aufgeführt werden. ...und wer (außer Kassenprüfer) könnte gegen einen der o.g. Handlungen überhaupt etwas auszusetzen haben?
Zitat Welcher Zeitraum ist beim Kassenbericht zulässig? Schuljahr oder Geschäftsjahr oder Beides?
Immer das Geschäftsjahr gemäß Satzung.
Bei den meisten Schulfördervereinen ist das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr gleichgesetzt. Ein Schuljahr kann nicht Geschäftsjahr sein, da es kein fixer Zeitraum ist.