Wir gründen gerade einen Förderverin für unseren Kindergarten und manchmal gibt es fragen auf die es im Netz keine Atworten gibt. zb. Ist es von Interesse wie gross der Vorstand sein sollte oder ob die kosten dann steigen je mehr Vorstände man hat. 1. und 2. Vordstand ist schon wichtig aber wir sind am überlegen ob wir noch einen dritten hinzunehmen sollten??
wenn der Vorstand ehrenamtlich arbeitet entstehen während der Vereinsarbeit keine zusätzlichen Kosten. Warum auch?
Juristisch sind 1. und 2. Vorsitzender genug. Ihr könnt ja in der Satzung festlegen, wer noch zum Vorstand gehört, im Regelfall sind es der Schriftführer, der Kassenwart und evtl. ein Beirat. Letzteres könnte beispielsweise die Kindergartenleitung sein.
Ja eigentlich sind 1. und zweiter vorsitzender genug, aber wir haben uns gedanken gemacht wenn es mal der fall sein soll das wirklich der 1. und 2. Vorsitzende nicht kann, wer dann einspringt. Hat den der beiratgeaus so viel zu sagen wie der erste und zweite Vorsitzende oder darf er keine Enstscheidungen treffen? Schriftführer und Kassenwart haben wir und schon ausgeguckt und wolen ihn dann zur Wahl vorschlagen. Muss man den beirat auch in der satzung erwähnen oder reicht es das er in der gründerversammlung im Protokoll genannt wird??
Ohne einen juristischen Rat geben zu wollen / können: Ich kenne es so: In der Satzung steht, dass es einen Beirat gibt und wie dieser gewählt oder bestimmt wird. In unserem Schulförderverein haben wir festgelegt, dass die Schulleitung oder ein von ihr bestimmter Vertreter sowie ein vom Elternrat bestimmter vertreter den Beirat bilden sollen.
Die Formulierung soll statt muss ist wichtig. Denn der Verein ist ja eigenständig und kann niemanden zwingen.
Die Möglichkeit in erwägung zu ziehen, dass ein Vorsitzender verhindert ist, ist ok. Allerdings sollte man eine wichtige Versammlung nur in Anwesenheit der Vorsitzenden durchführen.
In der Satzung sollte aber festgelegt sein, wie der Verein im Ausnahmefall juristisch vertreten wird wenn ein Vorsitzender nicht zur Verfügung steht. Da hat man viele Wege offen. Ggf. legt man fest, dass ein Vorsitzender allein oder ein Vorsitzender mit zwei weiteren Vorstandmitgliedern gemeinsam unterzeichnen darf.
Noch ein Tip: Es hat sich bewährt wenn der Schriftführer eines Vereins auch zugleich der Kassenwart ist. Viele Dinge lassen sich nur schwer trennen. Beispielsweise das Ausstellen der Spendenbescheinigungen.