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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 182 mal aufgerufen
 Fördervereine allgemein
Olaf Lenz Offline


Beiträge: 1

23.06.2011 16:07
Nicht bezahlte Beiträge antworten

Hallo!

Ich habe eben aus einer Mustersatzung und zwei anderen Satzungen eine Satzung für unseren Kindergartenförderverein zusammengebastelt. Lediglich bei einer Sache fühle ich mich nicht ganz sicher.

Wie geht der Verein damit um, wenn jemand seinen Beitrag nicht bezahlt?
Die meisten Satzungen, die ich bisher gelesen habe, enthalten Formulierungen, die zwei schriftliche Mahnungen und anschliessende Streichung aus der Mitgliedsliste vorsehen, oder Ähnliches. Ist das notwendig? Ich habe mich mal an folgender einfachen Formulierung versucht:

(3) Die Mitgliedschaft im Verein erlischt zum Ende des Geschäftsjahres,
...
(b) wenn im zurückliegenden Geschäftsjahr kein Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde,
...

Funktioniert das so, oder gibt es dabei eine juristische Fussangel, die ich nicht sehe?

Olaf

Admin Offline


Beiträge: 69

27.08.2011 20:27
#2 RE: Nicht bezahlte Beiträge antworten

Ich würde das Mitglied nicht automatisch rauswerfen.

Wir regeln das bei uns im Verein so:

Zitat
Regelmäßig werden die Beiträge danach jeweils zum Ende des 1. Quartals eines Kalenderjahres
per Lastschriftverfahren eingezogen.

...

Gebühren für Rücklastschriften aufgrund von nicht ausreichend gedeckten Bankkonten oder
wegen Wechsels des Geldinstitutes oder sonstiger Veränderungen der Bankverbindung
seitens der Mitglieder, die dem Verein nicht rechtzeitig von dem Mitglied angezeigt wurden,
sind dem Verein von dem betreffenden Mitglied zu ersetzen. Dazu gehören auch die eigenen
Ermittlungs- und Portokosten. Dieser Kostenersatz wird zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag
fällig und ebenso im Lastschriftverfahren erhoben werden.



Im Paragraphen zur Mitgliedschaft heißt es dann

Zitat
Die Mitgliedschaft endet
...
durch Ausschließung, die durch Vorstandsbeschluss erfolgen kann, wenn für
ein oder mehrere Kalenderjahre die Beiträge nicht entrichtet wurden. Ein solcher
Ausschluss setzt mindestens eine Mahnung pro fälliger Beitragsrate voraus,
wobei diese eine Fristsetzung zur Zahlung der Beiträge von einem Monat
sowie einen Hinweis auf den möglichen Ausschluss enthalten muss.



Auf diese Art und Weise musst Du nicht zwingend jemanden rauswerfen. Eventuell hängt da ja auch mal etwas anderes dran. Beispiel: Der örtliche Bäcker spendet 500 Euro und zugleich zahlt seine Frau ihren Mitgliedsbeitrag nicht. Genaugenommen müsste man den nach Deiner Variante dann rauswerfen.

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